Donaudelta Biosphärenreservat             



Koordinaten des Reservates



820243- Tulcea, România
Str. PORTULUI 34A
O.P.3 C.P. 32
Tel: +40 240 51 89 45
Fax: +40 240 51 89 75

e-mail: arbdd@ddbra.ro



Mit der Erklärung des Biosphärenreservates Donaudelta (1990) wurde auch die Institution für die Verwaltung des Naturerbes von nationalem Interesse des Reservates, sowie auch für den Wiederaubau und den Schutz der geografischen Einheiten des Teritoriums des Reservates, gegründet – Die Verwaltungsbehörde des Biosphärenreservates Donaudelta

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ÜBER UNS

  1. Organisierung (Gründung /Art der Verwaltung)
  2. Aufgaben
  3. Geschäftsführung
Organisierung (Gründung /Art der Verwaltung)

GRÜNDUNG /ART DER VERWALTUNG

Mit der Erklärung des Biosphärenreservates Donaudelta (1990) wurde auch die Institution für die Verwaltung des Naturerbes von nationalem Interesse des Reservates, sowie auch für den Wiederaubau und den Schutz der geografischen Einheiten des Teritoriums des Reservates, gegründet – Die Verwaltungsbehörde des Biosphärenreservates Donaudelta

Laut Gesetz 82/1993 mit den nachfolgenden Abänderungen und Ergänzungen, ist das Biosphärenreservat eine öffentliche Institution, dem Ministerium für Umwelt .

Hauptziele in der ökologischen Verwaltung des Reservates bestehen in:

  • Das Erhalten und Schutz des Naturerbes;
  • Das Fördern der nachhaltigen Nutzung der, von den natürlichen Ökosystemen, erzeugten Ressourcen
  • Der ökologische Wiederaufbau der, von dem Einfluss der menschlichen Tätigkeiten, betroffenen Zonen
DDBRA ORGANIZATION CHART

Die Verwaltung des Reservates hat folgene Aufgaben:

  1. Schätzt den ökologischen Zustand des Naturerbes, indem sie die wissenschaftliche Forschung organisiert, erarbeitet die Strategie des Erhaltens und des Wiederaufbaus und, nach der Billigung dieser von dem wissenschaflichen Verwaltungsrat des Reservates, sichert die notwendigen Massnahmen für das Erhalten und Bewahren der Biodiversität;

  2. Setzt fest und wendet die Massnahmen des ökologischen Wiederaufbaus der deltaischen Ökosystemen an, und veranlässt die gesetzliche Massnahmen, die für den Schutz, die Verbesserung und die Wiederherstellung des Umweltzustands, dort wo es nötig ist, entsprechend sind;

  3. Verwaltet die öffentliche Domäne, von nationalem Interesse, innerhalb des Reservates und unternimmt die notwendigen Massnahmen für den Wiederaufbau und den Schutz der geographischen Einheiten; organisiert und überprueft die Anwendung und das Einhalten der gesetzlichen Anordnungen bezüglich der Schutzmassnahmen, die von der Reservatverwaltung festgestellt sind, und andere Gesichtspunkte, die Gesetzmässig, in der Kompetenz der Reservatverwaltung liegen.
  4. In der Ausübung ihrer Aufgaben, kann die Reservatsverwaltung, den Staatsbehörden, die für die Bekämpfung der illegalen Tätigkeiten zuständig sind, um Unterstüzung anzugehen für die gesetzmässige Bestätigung der, in dem Reservat unternommenen Taten, die das Gesetz übertreten, anfordern. Die Staatsbehörden sind verpflichtet das Verlangen der Reservatsverwaltung zu entsprechen;

  5. Legt fest, zusammen mit dem, Verkehrsministerium und Ministerium für öffentliche Arbeit, die Fahr- und Eintrittsregeln auf den Donauarmen für Boote, Schnellboote, Fluss- und Seeschiffe, und schlägt, dem Gewässer- und Umweltschutz Ministerium, zur Billigung vor die Eintritt- und Fahrregeln für die Kanäle und Seen und überprueft die Einhaltung dieser Regeln. Das Hafenamt Tulcea und das Inspektorat der Grenzpolizei, durch die Untereinteilungen im Gebiet, werden, der Reservatsverwaltung die Unterstüztung für die Anwendung der gesetzlichen Massnahmen für die Schiffe, im Falle der Gewässerverschmutzung, in Übereinstimmung mit den gültigen Gesetzen.

  6. In Zusammenarbeit mit den auseinandergelegten Verwaltungsdiensten, den anderen spezialisierten Verwaltungen der zentralen öffentlichen Verwaltung und in zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Institutionen und mit dem privaten Sektor:

    - erarbeitet die Managementgegenstände für das Erhalten der Biodiversität und für die dauerhafte Entwicklung im Reservat (Management-Plan der Reservatsverwaltung), mit dem die Ausführung der prioritären Objektive für die Umwelt und nachhaltige Entwicklung gefördert werden, in Übereinstimmung mit der Nationalstrategie für Umweltschutz, der Nationalstrategie für nachhaltige Entwiklung und dem Nationalplan für den EU-Beitritt;

    - erarbeitet und wendet lokale Strategien für Umwelt und nachhaltige Entwicklung an, in Übereinstimmung mit den Objektiven und Vorschlägen der Agenda 21, der Strategien und Tätigkeitenprogramme ausgearbeitet und ausgeführt innerhalb des Prozesses Umwelt für Europa;

    - beteiligt sich bei der Erarbeitung und Ausführung der Gestaltungs- und Urbanisierungspläne und sichert die Integrität der Umwelt und der ökologischen Bedürfnissen in den zonalen und lokalen Strategien betreffend der Verwendunsplanung, Organisierung und Gestaltung des Gebietes und der menschlichen Siedlungen,  mit berücksichtigung der Struktur und Wertes des natürlichen Erbes aus dem Gebiet und verwendung dieser im Einklang mit den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung;  

    - beteiligt sich bei der Erarbeitung und Ausführung der Pläne und Programme für den Schutz der Interessen der lokalen Bevölkerung, für das Erhalten des Kulturerbes, sowie auch für die Besserung des Lebens- und Kulturstandards;- beteiligt sich bei der Erarbeitung und Ausführung der Pläne und Programe für den Schutz vor Überschwemmungen und Katastrophen;

  7. erlässt das Abkommen und die Vollmacht für Umwelt, für die Entwicklung der Tätigkeiten im Reservat seitens der physischen und juristischen Personen, gesetzmässig und in Übereinstimmung mit dem Erhalten der Biodiversität und der spezifischen ökologischen Einheiten, und bezieht die Verfahren der Bestimmungen der Umweltpflichten im privatisierungs Prozess ein;

  8. schätzt den Stand der natürlichen Ressourcen und dessen Verwertungsniveau in Übereinstimmung mit ihrer Regenerations- und Unterstützfähigkeit der Ökosysteme, zu dessem Zweck, Regelungen, berteffend der Verwertung der verwertbaren und allen anderen Ressourcen im Reservat, erarbeitet und ausgeführt werden;

  9. kann, gestetzmässig, die Verwertungstätigkeiten der natürlichen verwertbaren Ressourcen und die Nutzung der Gelände verpachten für die Ausführung von wirschaftlichen Aktivitäten;

  10. arbeitet mit dem Verwaltungswesen zusammen, für den Schutz der Interessen der Einheimischen, sowie auch für die Besserung des Lebens- und Kulturstandards;

  11. unterstützt und setzt durch, mit den gesetzlichen Mitteln, vor allem durch die Anwendung der Genehmingungsverfahren, die Forderung der reinen Technologien, die Veränderung der  produktions- und konsums verfahren im Sinne der nachhaltigen Verwendung der materiellen und energetischen Ressourcen und der Verringerung des negativen Impaktes auf die Umwelt;

  12. beteiligt sich, gemäss der gesetzlichen Aufgaben und Kompetenzen, bei der Erarbeitung und Ausführung der Projekte und Programme der Zusammenarbeit mit den internen und internationalen  organismen in einem Grenzüberschreitendes Kontext, regional und international;

  13. Erarbeitet und veröeffentlicht regelmässig Berichte über den Umweltzustand im Reservat;

  14. geht vor mit allen gesetzlichen Massnahmen und im ganzen Reservat für die Verbesserung  des Umweltzustandes und der Lebensqualität, mit Rücksichtsnahme auf der Notwendigkeit der Ausführung der Vorschriften der internationalen Konventionen und Abkommen zu denen Rumänien sich beteiligt, sowie auch für die Ausführung der Ziele, Programme und Pläne laut dieser Konventionen und Abkommen;

  15. fördert und entwickelt die Partnerschaft mit allen gesellschaftlichen Zweigen, mit den NGO, sowie auch mit den öffentlichen und privaten Institutionen, die sich für die Unterstüzung und Erreichung der Ziele für die Umwelt und nachhaltige Entwicklung einsetzen;

  16. veranstaltet Aktivitäten mit lehrreichem, bildender und erzieherischem Zweck, sichert die ständige Informierung der Bevölkerung und der Ortsbehörde bezüglich der Entwicklung des Umweltzustandes im Reservat, entwickelt die Zusammenarbeit mit den Medien und veröffentlicht Materialien zur Sensibilisierung der Öffentichkeit, Verpflichtung der Bevölkerung und der lokalen Gemeinden in der Unterstüzung und Ausführung der Umweltschutzmassnahmen, das Erhalten der Natur und der Biodiversität, der ökologische Wiederaufbau der betroffenen Zonen und die Besserung der Lebensqualität, der Bekämpfung  der wilderei, besitzens und töten der wilden Fauna in den Schonzeiten;

  17. identifiziert, begrenzt und nennt die funktionalen Zonen des Reservates und führt Markierungen und Warnzeichnungen ein für die Beschränkung der störenden Tätigkeiten;

  18. egutachtet, bezüglich des Ökosystemenschutzes, die Gestaltungs- und Urbanisierungspläne des Geländes innerhalb des Reservates, die gesetzmässig erarbeitet worden sind;

  19. arbeitet zusammen mit der Nationalgesellschaft der Gewässer "Apele Romane" - S.A. bezüglich der notwendigen, hydrologischen Bewirtschaftung der Gewässer.

DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG

der Verwaltung des Biosphärenreservates Donaudelta
Laut Gesetz 82/1993, bestehet die Führung des Biosphärenreservates Donaudelta aus dem Wissenschaftsrat, gebildet von Vertretern des Reservates und den anderen Organisationen, die sich bei der Verwaltung des Reservates beteiligen (Stadtsverwaltung, Ministerien, Wirtschaftsgesellschaften, Wissenschaftler der Forschungsinstituten, Mitgieder der Rumänischen Akademie).

Die Verwaltung des Reservates wird von einem Guvernator geleitet, der von der Regierung, beim Vorschlag der öffentlichen zentralen Behörde für Umweltschutz, mit der Ankündigung des Präfekts des Bezirks Tulcea, genannt, und verwaltet die leitende Funktion des Wissenschaftsrates und des Exekutivkollegiums.

 

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